Schwerpunkte - Was kann der arbeitsrechtlich tätige Anwalt für Sie tun?


Für Arbeitnehmer

Beratung, Schriftwechsel und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Prozeßführung,
z.B. bei
• Kündigung
• Abmahnung
• rückständiger Vergütung
• ungewollter Versetzung
• Mobbing
• Vertragsauflösung (u.U. mit Abfindung)
• Klage auf Auskunft und Provision
• Festanstellungsklage bei scheinbarer Selbständigkeit oder nach Befristung

Für Arbeitgeber
• Entwurf von Musterverträgen
• Beratung bei Abmahnungen oder Kündigungen
• Prüfung von Art und Umfang von Mitbestimmungsrechten
• Entwicklung betrieblicher Regelungen
• Begleitung und Erleichterung von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
• Prozeßführung vor Arbeitsgerichten (auch überregional)