Schwerpunkte - Was kann der arbeitsrechtlich tätige Anwalt
für Sie tun?
Für Arbeitnehmer
Beratung, Schriftwechsel und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber,
Prozeßführung,
z.B. bei
• Kündigung
• Abmahnung
• rückständiger Vergütung
• ungewollter Versetzung
• Mobbing
• Vertragsauflösung (u.U. mit Abfindung)
• Klage auf Auskunft und Provision
• Festanstellungsklage bei scheinbarer Selbständigkeit
oder nach Befristung
Für Arbeitgeber • Entwurf von Musterverträgen
• Beratung bei Abmahnungen oder Kündigungen
• Prüfung von Art und Umfang von Mitbestimmungsrechten
• Entwicklung betrieblicher Regelungen
• Begleitung und Erleichterung von Verhandlungen zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat
• Prozeßführung vor Arbeitsgerichten (auch
überregional)