Kosten - Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich, wenn keine besondere Honorarvereinbarung getroffen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und den Aktivitäten des Anwalts ab. Folgende Schritte enthalten z.B. einzelne „Gebührentatbestände“:

Entgegennahme der Information
Besprechung mit der Gegenseite
Verhandlung bei Gericht
Abschluss eines Vergleichs
Einlegung von Rechtsmitteln

Beispiele:
Kündigungsschutzklage bei 2.600 EUR Monatsgehalt mit Vergleich in 1. Instanz: 1.695,92 EUR zzgl. MwSt.
(häufig aus der Abfindung bezahlbar, wenn nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung eintritt)
Einmalige Beratung über Reaktion auf Abmahnung: bis zu 190 EUR zzgl. MwSt.
In Arbeitsrechtsverfahren besteht in der ersten Instanz für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.