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Kosten - Welche Kosten entstehen?
Die
Kosten richten sich, wenn keine besondere Honorarvereinbarung
getroffen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und den Aktivitäten
des Anwalts ab. Folgende Schritte enthalten z.B. einzelne „Gebührentatbestände“:
• Entgegennahme der Information
• Besprechung mit der Gegenseite
• Verhandlung bei Gericht
• Abschluss eines Vergleichs
• Einlegung von Rechtsmitteln
Beispiele:
Kündigungsschutzklage bei 2.600 EUR Monatsgehalt mit
Vergleich in 1. Instanz: 1.695,92 EUR zzgl. MwSt.
(häufig aus der Abfindung bezahlbar, wenn nicht ohnehin
eine Rechtsschutzversicherung eintritt)
Einmalige Beratung über Reaktion auf Abmahnung: bis zu
190 EUR zzgl. MwSt.
In Arbeitsrechtsverfahren besteht in der ersten Instanz für
die obsiegende Partei kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
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